Integrationshilfen
Ambulantes Einzelfallhilfe nach § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII
Zur Integration von Kindern und Jugendlichen, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind im Kindergarten oder in der Schule
Aufnahmealter/ Platzzahl:
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Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre
Hilfedauer:
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i.d.R. ein bis mehrere Jahre
Zielgruppe:
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Kinder, die einen Kindergarten besuchen
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Kinder und Jugendliche, die schulpflichtig sind und eine Grundschule oder weiterführende Schule besuchen
Vorraussetzung
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die Kinder gehören zu dem Personenkreis des § 35a SGB VIII, das Jugendamt hat den Antrag der Eltern bewilligt und den individuellen Hilfebedarf und -umfang festgelegt
Ziele:
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Integration / Sicherung des Verbleibs in der Schule oder der Einrichtung
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Unterstützung in den auf Grund der Beeinträchtigung benötigten Bereichen
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Vermittlung zwischen dem betreuten Kind, dem Lehrpersonal, den KlassenkameradInnen oder den ErzieherInnen und anderen Kindergartenkindern
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Vermittlung von sozialer und emotionaler Kompetenz
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Vermittlung von Selbstvertrauen durch Erfolgserlebnisse
Leistungen
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das Kind wird mehrere Stunden pro Tag durch eine päd. Fachkraft in der Schule oder dem Kindergarten begleitet, welche ausschließlich für das betroffene Kind oder den Jugendlichen zuständig ist
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die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes, folgende Hilfestellungen können geleistet werden:
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Begleitung beim Schulweg, in der Klasse und auf Klassenausflügen
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Förderung und Unterstützung im Unterricht z.B.:
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Hilfen zur Steuerung der Aufmerksamkeit
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Motivationshilfen, für die zu erledigenden Aufgaben
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Betreuung und Integration in den Klassenverband / die Kindergartengruppe
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Kooperation mit den LehrerInnen / ErzieherInnen
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Austausch mit den Eltern
Ergänzende Hilfen