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Die Familienorientierte Soziale Gruppenarbeit ist eine Hilfe nach § 29 KJHG. Sie ist ein Kooperationsprojekt mit 1. dem städtischen Kinderhaus, Ida-Demel-Ring 77-79, Mannheim-Käfertal "Im Rott" 2. dem städtischen Kinderhaus, Freiberger Ring, Mannheim-Vogelstang 3. der evang. Tageseinrichtung f. Kinder, Fürstenwalderweg, Mannheim-Vogelstang 4. der Vogelstangschule Grundschule, Eisenacher Weg 95, Mannheim-Vogelstang
Leistungsbeschreibung der FSGA in den Kindertagesstätten Zielgruppe: Vorschulkinder und ErstklässlerInnen die den Kindergarten bzw. den Hort des Kooperationspartners besuchen, die Auffälligkeiten im Verhalten oder Anzeichen von Entwicklungsverzögerungen zeigen und deren Eltern. Voraussetzung: In den Familien ist die Grundversorgung des Kindes gewährleistet und eine emotionale Bindung der Familienmitglieder untereinander ist vorhanden. Die Eltern zeigen eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und wollen an der Erweiterung ihrer Erziehungskompetenzen aktiv mitarbeiten. Aufnahmealter: Vorschulkinder im Alter von 5-6 Jahren, die die o.g. Kinderhäuser besuchen. Hilfedauer: 1-2 Jahre
Angebotsstruktur und Ziele der Hilfe: = 3x pro Woche: Kleingruppenförderung der Kinder durch Herausnahme aus der Regelgruppe. = Individuelle Elternberatung in den Familien und Gruppenangebote für die Eltern. = Die Hilfe zielt auf die Vorbeugung und Verringerung von Entwicklungsverzögerungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten der Kinder, bereitet auf den Schulbesuch vor, begleitet den Übergang vom Kindergarten zur Schule und ggfls. auch das erste Schuljahr. = Die Eltern erhalten unterstützende Angebote, um ihre Erziehungskompetenz zu erweitern. Ergänzende Hilfsangebote sind z.B. (vgl. auch flexible bedarfsorientierte Angebote) 4Sozialpädagogische Familienhilfe 4Schulbegleitung 4Heilpädagogische Fördermaßnahmen
Platzzahl: pro Gruppe 6 Plätze
Leistungsbeschreibung der FSGA in der Grundschule Zielgruppe: Grundschüler/innen der altersgemischten Eingangsstufe und der Grundschulförderklasse des Kooperationspartners, die Auffälligkeiten im Verhalten oder Anzeichen von Entwicklungsverzögerungen zeigen und deren Eltern. Voraussetzung: In den Familien ist die Grundversorgung des Kindes gewährleistet und eine emotionale Bindung der Familienmitglieder untereinander ist vorhanden. Die Eltern zeigen eine Bereitschaft zur Zusammenarbeit und wollen an der Erweiterung ihrer Erziehungskompetenzen aktiv mitarbeiten. Aufnahmealter: Kinder im schulpflichtigen Alter, welche die Grundschulförderklasse oder die altersgemischte Eingangsstufe besuchen. Hilfedauer: 1-2 Jahre
Angebotsstruktur und Ziele der Hilfe: = 2x pro Woche: Kleingruppenförderung der Kinder nach dem Unterricht in der Schule. = Individuelle Beratung in den Elternsprechstunden. = Die Hilfe zielt auf die psychosoziale Förderung mit Ausrichtung auf Persönlichkeitsentwicklung, Gruppenfähigkeit und Schulkompetenz sowie auf die Vorbeugung und Verringerung von Entwicklungsverzögerungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten der Kinder.
= Die Eltern erhalten unterstützende Angebote, um ihre Erziehungskompetenz zu erweitern. Ergänzende Hilfsangebote sind z.B. (vgl. auch flexible bedarfsorientierte Angebote) 4Sozialpädagogische Familienhilfe 4Schulbegleitung
Platzzahl: 8 Plätze
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