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Angebote: Sozialpädagogische Familienhilfe
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Dienstag, 14. September 2004, 14:34 Uhr, (3958 Aufrufe)
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Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfeform gemäß § 31 KJHG. Sie ist eine intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben. Ihre zentrale Aufgabe ist das Wecken der Antriebskraft der Eltern in Hinblick auf die gemeinsame definierten Ziele. Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist auf längere Dauer angelegt und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Ort: - Die sozialpädagogische Familienhilfe findet im Lebensfeld der Familien statt.
Zielgruppe: - Junge Mütter (ab 16 Jahren) mit ihren Kindern, die im Zuge der Verselbstständigung aus dem Mädchenwohnbereich der Einrichtung ausziehen und eine besondere Unterstützung und Begleitung in der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder benötigen.
- Familien mit Kindern, die durch eine vorangegangene Hilfemaßnahme eine Anbindung an das Wespinstift haben
- Familien aus dem Stadtgebiet Mannheim, vorzugsweise aus dem Sozialraum der Einrichtung, für die sozialpädagogische Familienhilfe die geeignete Hilfeform darstellt.
Ziel: - Hilfe zur Selbsthilfe (mit den Betreuten arbeiten nicht für sie), Mobilisierung familiärer Ressourcen durch Weckung schlummernder Fähigkeiten der Beteiligten, Stabilisierung des familiären Systems durch Verstärkung von Erfolgserlebnissen, Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsstrategien, Erziehungsverhalten
Voraussetzungen: - Alle erwachsenen Familienmitglieder sind zur Zusammenarbeit bereit und akzeptieren die individuell im Hilfeplan festgelegten Ziele. Die Grundversorgung des Kindes bzw. der Kinder kann von der Familie sichergestellt werden.
Konzeptionelle Besonderheiten: - Zum Erhalt der Beziehungskonstanz wird die Sozialpädagogische Familienhilfe soweit möglich von der vorherigen Bezugsperson fortgesetzt (im Falle Anschlussmaßnahme nach stationärer Unterbringung), die schon vorhandene Vertrauensbasis erleichert den Einstieg in die Zusammenarbeit
- Wenn es sinnvoll erscheint arbeiten 2 Fachkräfte in einer Familie mit fest umschriebenen Zielen und Aufgaben.
- Im Bedarfsfall kann Wohnraum auf dem Heimgelände oder in einer heimeigenen Wohnung angeboten werden.
Leistungen: - Die Leistungen richten sich nach dem Bedarf der Familien und den formulierten Zielen und werden kontinuierlich dem Prozess angepasst. Leistungsinhalte sind Unterstützung und Beratung bei der Tagesstrukturierung, in Erziehungsfragen, in Konflikt- und Problemsituationen, bei der Bewältigung von Behördengängen u.v.m.
- Der Leistungsumfang umfasst bei einer Einheit 40 Bruttoarbeitsstunden im Monat.

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