Betreutes Wohnen nach einer stationären Unterbringung im Wespinstift
Betreutes Einzelwohnen nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35a und 41 SGB VIII, sowie gemeinsame Wohnform von Mutter/Kind § 19 SGB VIII
Aufnahmealter:
- Jugendliche und junge Volljährige im Alter ab 16 Jahren
Ort:
- 1-2 Zimmerwohnung im Stadtgebiet Mannheim (selbst angemietet)
- in Appartements innerhalb der Stammeinrichtung
- in der Einliegerwohnung der Außenwohngruppe
Hilfedauer:
- 1/2 - 2 Jahre
Zielgruppe:
- Als Nachbetreuung im Anschluss an eine stationäre Unterbringung
- junge Mütter mit Kindern (vgl. hierzu auch Sozialpädagogische Familienhilfe)
- Mädchen und Jungen aus den Wohngruppen des Wespinstifts
- In Einzelfällen: Jugendliche aus den Stadtteil und angrenzenden Wohngebieten
Vorraussetzung:
- Die jungen Menschen benötigen keine Betreuung rund um die Uhr, um den erzieherischen Bedarf zu decken
- die Jugendlichen sind zu einer kooperativen Zusammenarbeit bereit und akzeptieren die individuell festgelegten Ziele der Hilfeplanung
Leistungsinhalte:
Richten sich nach dem individuellen Bedarf und sind u.a.:
- Begleitung und Hilfe bei der Alltagsstrukturierung
- Einübung des Umgangs mit Geld, Ämtern und Vermietern, Unterstützung bei der Integration im Wohnfeld
- Förderung und Unterstützung bei schulischen und beruflichen Anforderungen
- pädagogische Unterstützung bei der Lebens- und Berufsplanung
- Beratung im Hinblick auf Partnerschaft, Freizeitgestaltung etc.
- Unterstützung in Krisen und Konfliktbewältigung
- für junge Mütter (vgl. Soz.päd. Familienhilfe)
Ziele der Hilfe:
- Verselbstständigung
- Persönlichkeitsentwicklung
- Eigenverantwortliche Lebensführung
- Steigerung der elterlichen Kompetenz bei jungen Müttern
Leistungsumfang:
Der Leistungsumfang wird durch drei Phasen bestimmt:
- Trainingsphase mit dem Betreuungsschlüssel 1:4
- Konsolidierungsphase mit dem Betreuungsschlüssel 1:5
- Ablösephase mit dem Betreuungsschlüssel 1:6
- In Einzelfällen und entsprechendem Bedarf teitweise auch intensiverer Leistungsumfang möglich
Konzeptionelle und methodische Besonderheiten:
- systemisches Denken und Handeln
- Einsatz von Elementen aus der Verhaltenstherapie
Qualitätssicherung/-entwicklung:
- vgl.: Sozialpädagogische Familienhilfe
Betreutes Wohnen nach einer stationären Unterbringung im Wespinstift
Betreutes Einzelwohnen nach § 27 i.V.m. §§ 34, 35a und 41 SGB VIII, sowie gemeinsame Wohnform von Mutter/Kind § 19 SGB VIII
Aufnahmealter:
- Jugendliche und junge Volljährige im Alter ab 16 Jahren
Ort:
- 1-2 Zimmerwohnung im Stadtgebiet Mannheim (selbst angemietet)
- in Appartements innerhalb der Stammeinrichtung
- in der Einliegerwohnung der Außenwohngruppe
Hilfedauer:
- 1/2 - 2 Jahre
Zielgruppe:
- Als Nachbetreuung im Anschluss an eine stationäre Unterbringung
- junge Mütter mit Kindern (vgl. hierzu auch Sozialpädagogische Familienhilfe)
- Mädchen und Jungen aus den Wohngruppen des Wespinstifts
- In Einzelfällen: Jugendliche aus den Stadtteil und angrenzenden Wohngebieten
Vorraussetzung:
- Die jungen Menschen benötigen keine Betreuung rund um die Uhr, um den erzieherischen Bedarf zu decken
- die Jugendlichen sind zu einer kooperativen Zusammenarbeit bereit und akzeptieren die individuell festgelegten Ziele der Hilfeplanung
Leistungsinhalte:
Richten sich nach dem individuellen Bedarf und sind u.a.:
- Begleitung und Hilfe bei der Alltagsstrukturierung
- Einübung des Umgangs mit Geld, Ämtern und Vermietern, Unterstützung bei der Integration im Wohnfeld
- Förderung und Unterstützung bei schulischen und beruflichen Anforderungen
- pädagogische Unterstützung bei der Lebens- und Berufsplanung
- Beratung im Hinblick auf Partnerschaft, Freizeitgestaltung etc.
- Unterstützung in Krisen und Konfliktbewältigung
- für junge Mütter (vgl. Soz.päd. Familienhilfe)
Ziele der Hilfe:
- Verselbstständigung
- Persönlichkeitsentwicklung
- Eigenverantwortliche Lebensführung
- Steigerung der elterlichen Kompetenz bei jungen Müttern
Leistungsumfang:
Der Leistungsumfang wird durch drei Phasen bestimmt:
- Trainingsphase mit dem Betreuungsschlüssel 1:4
- Konsolidierungsphase mit dem Betreuungsschlüssel 1:5
- Ablösephase mit dem Betreuungsschlüssel 1:6
- In Einzelfällen und entsprechendem Bedarf teitweise auch intensiverer Leistungsumfang möglich
Konzeptionelle und methodische Besonderheiten:
- systemisches Denken und Handeln
- Einsatz von Elementen aus der Verhaltenstherapie
Qualitätssicherung/-entwicklung:
- vgl.: Sozialpädagogische Familienhilfe