Ambulante Hilfen

Integrationshilfen

Ambulante Einzelfallhilfe nach § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII - Zur Integration von Kindern und Jugendlichen, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind im Kindergarten oder in der Schule

 Aufnahmealter/ Platzzahl:

  • Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre

Hilfedauer:

  • i.d.R. ein bis mehrere Jahre

Zielgruppe:

  • Kinder, die einen Kindergarten besuchen
  • Kinder und Jugendliche, die schulpflichtig sind und eine Grundschule oder weiterführende Schule besuchen

Vorraussetzung

  • die Kinder gehören zu dem Personenkreis des § 35a SGB VIII, das Jugendamt hat den Antrag der Eltern bewilligt und den individuellen Hilfebedarf und -umfang festgelegt

Ziele:

  • Integration / Sicherung des Verbleibs in der Schule oder der Einrichtung
  • Unterstützung in den auf Grund der Beeinträchtigung benötigten Bereichen
  • Vermittlung zwischen dem betreuten Kind, dem Lehrpersonal, den KlassenkameradInnen oder den ErzieherInnen und anderen Kindergartenkindern
  • Vermittlung von sozialer und emotionaler Kompetenz
  • Vermittlung von Selbstvertrauen durch Erfolgserlebnisse

Leistungen

  • das Kind wird mehrere Stunden pro Tag durch eine päd. Fachkraft in der Schule oder dem Kindergarten begleitet, welche ausschließlich für das betroffene Kind oder den Jugendlichen zuständig ist
  • die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes, folgende Hilfestellungen können geleistet werden:
    • Begleitung beim Schulweg, in der Klasse und auf Klassenausflügen
    • Förderung und Unterstützung im Unterricht z.B.:
      • Hilfen zur Steuerung der Aufmerksamkeit
      • Motivationshilfen, für die zu erledigenden Aufgaben
      • Betreuung und Integration in den Klassenverband / die Kindergartengruppe
      • Kooperation mit den LehrerInnen / ErzieherInnen
      • Austausch mit den Eltern

Ergänzende Hilfen

  • z.B. Familienhilfe

Integrationshilfen

Ambulantes Einzelfallhilfe nach § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII
Zur Integration von Kindern und Jugendlichen, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind im Kindergarten oder in der Schule

 Aufnahmealter/ Platzzahl:

  • Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre

Hilfedauer:

  • i.d.R. ein bis mehrere Jahre

Zielgruppe:

  • Kinder, die einen Kindergarten besuchen
  • Kinder und Jugendliche, die schulpflichtig sind und eine Grundschule oder weiterführende Schule besuchen

Vorraussetzung

  • die Kinder gehören zu dem Personenkreis des § 35a SGB VIII, das Jugendamt hat den Antrag der Eltern bewilligt und den individuellen Hilfebedarf und -umfang festgelegt

Ziele:

  • Integration / Sicherung des Verbleibs in der Schule oder der Einrichtung
  • Unterstützung in den auf Grund der Beeinträchtigung benötigten Bereichen
  • Vermittlung zwischen dem betreuten Kind, dem Lehrpersonal, den KlassenkameradInnen oder den ErzieherInnen und anderen Kindergartenkindern
  • Vermittlung von sozialer und emotionaler Kompetenz
  • Vermittlung von Selbstvertrauen durch Erfolgserlebnisse

Leistungen

  • das Kind wird mehrere Stunden pro Tag durch eine päd. Fachkraft in der Schule oder dem Kindergarten begleitet, welche ausschließlich für das betroffene Kind oder den Jugendlichen zuständig ist
  • die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes, folgende Hilfestellungen können geleistet werden:
    • Begleitung beim Schulweg, in der Klasse und auf Klassenausflügen
    • Förderung und Unterstützung im Unterricht z.B.:
      • Hilfen zur Steuerung der Aufmerksamkeit
      • Motivationshilfen, für die zu erledigenden Aufgaben
      • Betreuung und Integration in den Klassenverband / die Kindergartengruppe
      • Kooperation mit den LehrerInnen / ErzieherInnen
      • Austausch mit den Eltern

Ergänzende Hilfen

  • z.B. Familienhilfe

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Kinder- und Jugendhilfezentrum Wespinstift

Einrichtungsleitung:
Andrea Knerr

Adresse:
Mecklenburger Straße 56
68309 Mannheim

Telefon: (0621) 714 95-0
Telefax: (0621) 714 95-11
E-Mail: info@wespin-stift.de