Integrationshilfen
Ambulante Einzelfallhilfe nach § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII - Zur Integration von Kindern und Jugendlichen, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind im Kindergarten oder in der Schule
Aufnahmealter/ Platzzahl:
- Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre
Hilfedauer:
- i.d.R. ein bis mehrere Jahre
Zielgruppe:
- Kinder, die einen Kindergarten besuchen
- Kinder und Jugendliche, die schulpflichtig sind und eine Grundschule oder weiterführende Schule besuchen
Vorraussetzung
- die Kinder gehören zu dem Personenkreis des § 35a SGB VIII, das Jugendamt hat den Antrag der Eltern bewilligt und den individuellen Hilfebedarf und -umfang festgelegt
Ziele:
- Integration / Sicherung des Verbleibs in der Schule oder der Einrichtung
- Unterstützung in den auf Grund der Beeinträchtigung benötigten Bereichen
- Vermittlung zwischen dem betreuten Kind, dem Lehrpersonal, den KlassenkameradInnen oder den ErzieherInnen und anderen Kindergartenkindern
- Vermittlung von sozialer und emotionaler Kompetenz
- Vermittlung von Selbstvertrauen durch Erfolgserlebnisse
Leistungen
- das Kind wird mehrere Stunden pro Tag durch eine päd. Fachkraft in der Schule oder dem Kindergarten begleitet, welche ausschließlich für das betroffene Kind oder den Jugendlichen zuständig ist
- die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes, folgende Hilfestellungen können geleistet werden:
- Begleitung beim Schulweg, in der Klasse und auf Klassenausflügen
- Förderung und Unterstützung im Unterricht z.B.:
- Hilfen zur Steuerung der Aufmerksamkeit
- Motivationshilfen, für die zu erledigenden Aufgaben
- Betreuung und Integration in den Klassenverband / die Kindergartengruppe
- Kooperation mit den LehrerInnen / ErzieherInnen
- Austausch mit den Eltern
Ergänzende Hilfen
- z.B. Familienhilfe
Integrationshilfen
Ambulantes Einzelfallhilfe nach § 27 i.V.m. § 35a SGB VIII
Zur Integration von Kindern und Jugendlichen, die von seelischer Behinderung bedroht oder betroffen sind im Kindergarten oder in der Schule
Aufnahmealter/ Platzzahl:
- Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre
Hilfedauer:
- i.d.R. ein bis mehrere Jahre
Zielgruppe:
- Kinder, die einen Kindergarten besuchen
- Kinder und Jugendliche, die schulpflichtig sind und eine Grundschule oder weiterführende Schule besuchen
Vorraussetzung
- die Kinder gehören zu dem Personenkreis des § 35a SGB VIII, das Jugendamt hat den Antrag der Eltern bewilligt und den individuellen Hilfebedarf und -umfang festgelegt
Ziele:
- Integration / Sicherung des Verbleibs in der Schule oder der Einrichtung
- Unterstützung in den auf Grund der Beeinträchtigung benötigten Bereichen
- Vermittlung zwischen dem betreuten Kind, dem Lehrpersonal, den KlassenkameradInnen oder den ErzieherInnen und anderen Kindergartenkindern
- Vermittlung von sozialer und emotionaler Kompetenz
- Vermittlung von Selbstvertrauen durch Erfolgserlebnisse
Leistungen
- das Kind wird mehrere Stunden pro Tag durch eine päd. Fachkraft in der Schule oder dem Kindergarten begleitet, welche ausschließlich für das betroffene Kind oder den Jugendlichen zuständig ist
- die Ausgestaltung der Hilfe richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes, folgende Hilfestellungen können geleistet werden:
- Begleitung beim Schulweg, in der Klasse und auf Klassenausflügen
- Förderung und Unterstützung im Unterricht z.B.:
- Hilfen zur Steuerung der Aufmerksamkeit
- Motivationshilfen, für die zu erledigenden Aufgaben
- Betreuung und Integration in den Klassenverband / die Kindergartengruppe
- Kooperation mit den LehrerInnen / ErzieherInnen
- Austausch mit den Eltern
Ergänzende Hilfen
- z.B. Familienhilfe